19.02.2016 Auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zum geplanten Windpark im Süden Kiels vom 18./19.02.2016 sehen sich der NABU Kiel und die BUND Kreisgruppe Kiel
veranlasst, eine Richtigstellung vorzunehmen:
In den KN-Berichten vom Donnerstag, 18. Februar und Freitag, 19. Februar 2016 zur Beschlussfassung der Kieler Grünen wird der Eindruck vermittelt, die auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung
(KMV) von Bündnis 90/Die Grünen entwickelte neue Idee, eine Verringerung der Turmhöhe der geplanten Anlagen prüfen zu lassen, wäre auf Betreiben oder Wunsch der Naturschutzverbände veranlasst
oder würde in irgendeiner Weise dem Naturschutz Rechnung tragen. Davon distanzieren sich die Naturschutzverbände!
Die im Beschluss genannte ökologische oder landschaftspflegerische Veranlassung ist nicht gegeben. Eine solche alternative Anlagenhöhe ist von den im Verfahren beteiligten Naturschutzverbänden
bei unterschiedlichsten Gelegenheiten immer als natur- und artenschutzfachlich nicht zielführend und damit als klar abzulehnende Maßnahme beurteilt worden. Einzig sinnvoll wäre nach wie vor die
Nichtrealisierung des Vorhabens an dieser für Windkraft ungeeigneten Stelle. Dies wurde von den Naturschutzverbänden stets unmissverständlich kommuniziert, zuletzt noch wenige Tage vor besagter
KMV. Die jetzt zur „Prüfung“ avisierte Höhenreduzierung bringt keinerlei signifikante Veränderung im Hinblick auf die umfangreichen kritischen Aussagen in den Stellungnahmen der
Naturschutzverbände zu den zu erwartenden Konflikten. Und dies gilt bereits seit der Regionalplanung aus dem Jahr 2012, als ohnehin noch von 150‑m Maximalhöhe ausgegangen worden war.
Wenn der Kieler Kreisverband von B90/Die Grünen nun versucht, einen solchen ökologischen Zusammenhang zu seinem aktuellen Beschluss herzustellen, ihn gar als ein Entgegenkommen darzustellen, so
müssen wir hier unmissverständlich widersprechen: Mit der 150-m-Variante soll augenscheinlich der Versuch unternommen werden, die von der Partei zur Prüfung vorgeschlagenen Maßnahmen mit
Naturschutzaspekten zu begründen, die faktisch so nicht gegeben sind.
Inhaltlich ist der Beschluss darüber hinaus gekennzeichnet von falschen Darstellungen zur Netzeinspeisung und Fehlinformationen zu Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Planungsrecht. Da der
Grünen-Kreisverband sich einer offen geführten Fachdiskussion mit Experten, auch auf Nachfrage hin, nicht stellen wollte, ist das Ergebnis dieses Beschlusses aus Naturschutzsicht jetzt
bedauerlicherweise als Nullnummer zu bewerten. Der vorliegende, Beschluss der Kieler Kreisgrünen offenbart mit seinen weitestgehend wirkungslosen Forderungen mangelnden fachlichen Unterbau: Hier
werden Aussagen und Prüfversprechen zu planungsrechtlichen Aspekten getätigt, die gar nicht mehr der politischen Kontrolle der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Details der Eingriffs- und
Ausgleichsplanung und des Immissionsschutzrechtes unterliegen der aktuellen Gesetzgebung, den Landeserlassen und den weiteren Vorgaben und der Überwachung durch die jeweiligen Fachbehörden. Damit
wird jedoch der Eindruck erweckt, der Grünen-Kreisverband könne über seine Ratsfraktion auf diese Planungsaspekte in irgendeiner Weise im Verfahren Einfluss nehmen. Dies ist nicht der Fall! Wie
viel Knicklänge letztlich in Anspruch genommen werden wird, wie viel Fläche versiegelt wird und wie die artenschutzrechtlichen Abschaltzeiten der Anlagen geregelt sein werden, all dieses entzieht
sich gänzlich der Einflussnahme durch die örtliche Politik. Die Prüfversprechen jedenfalls, die B90/Die Grünen in ihrem Beschluss abgeben, sind damit letztlich inhaltsleer und wirkungslos.
Anstatt dem Projekt aufgrund der hinlänglich bekannten zu erwartenden gravierenden Auswirkungen auf den Landschafts-, Natur-, Umwelt- und Artenschutz nun endlich eine klare und endgültige Absage
zu erteilen, versucht man hier weiterhin mit vermeintlichen ökologischen Verbesserungsversprechen daran festzuhalten.
Die im Verfahren beteiligten Naturschutzverbände NABU und BUND appellieren noch einmal nachdrücklich an die politisch Verantwortlichen, vor allem jetzt, da sich innerhalb der Ratskooperation – endlich und vernünftigerweise – andere Mehrheiten zu dem Vorhaben abzeichnen, das Projekt eher heute als morgen ad acta zu legen. Die Naturschutzverbände werden das Verfahren weiterhin und unter Prüfung aller rechtlichen Aspekte kritisch begleiten.
04.06.2015 NABU und BUND haben sich in gemeinsamen Stellungnahmen deutlich gegen einen Windpark im Süden Kiels ausgesprochen. Die Stadt Kiel plant hier gemeinsam mit der Gemeinde Flintbek,
einen interkommunalen Windpark südlich Meimersdorf zu errichten. Förmlich eingeklemmt zwischen Siedlungsbereichen, EU-Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitat/ Natura-2000 Gebiet) sowie
naturschutzfachlich wertvollen Feuchtgebiets- und Extensivflächen der Moorseeniederung, des Kleinflintbeker Moores und des Eidertals, soll eine Sondernutzungszone „Windenergie“ mitten im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtet werden. Dabei werden vom LLUR ausdrücklich empfohlene oder sogar per Erlass vorgeschriebene Mindestabstände nicht eingehalten. Da die LSG-Verordnung noch
dazu die Errichtung von Windenergieanlagen ausdrücklich verbietet, plant die Stadt Kiel nun, den Landschaftsschutz für das betroffene Gebiet wieder aufzuheben. Und das, obwohl sie selbst dessen
überaus hohen Wert herausstellt, den das Gebiet hinsichtlich Naturhaushalt, Ökologie, Landschaftsbild und Kulturhistorie sowie als wichtiges Kieler Naherholungsgebiet hat.
„Die unbestritten hohe Schutzwürdigkeit dieses Gebietes lässt sich ja nun nicht einfach dadurch auflösen und in Abrede stellen, dass man ihm einfach mir nichts, dir nichts den rechtlichen
Schutzstatus wieder aberkennt“, so die NABU-Experten.
Bereits im Raumordnungsverfahren von 2012, das erst im Januar vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht gekippt worden war, hatten NABU und BUND die geplante Ausweisung dieser Flächen
als Windenergie-Eignungsgebiet durch die Landesplanungsbehörde scharf verurteilt, weil die Ausweisung eindeutig nicht rechtskonform war.
„Wir verstehen durchaus die Motivation der Stadt Kiel, hier mit einer solchen Planung demonstrieren zu wollen, als Kommune auch etwas für Klimaschutz und regenerative Energieerzeugung zu tun –
nur, ihr fehlen für eine Windenergienutzung einfach die geeigneten Flächen.“ Ein solches Vorhaben wäre nach Einschätzung der Naturschutzverbände nur mit schwerwiegenden Eingriffen zu erkaufen. Am
geplanten Standort würde ein Windpark und dessen verkehrstechnische Erschließung in großem Umfang mit einer ganzen Reihe anderer Schutzgüter - buchstäblich - kollidieren. Konflikte beim Natur-
und Artenschutz, aber auch erhebliche immissionsschutzrechtliche Konflikte mit Anwohnern und Erholungssuchenden sind hier vorprogrammiert, wie die von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten
bereits mehr als deutlich belegen.
Weiterführende, allgemeine Informationen vom NABU zum Konfliktthema <Windenergie und Natur> finden Sie hier:
Naturverträglicher Ausbau der Windenergie
Download des NABU Faltblatt zum Thema "Windenergie - Zukunft erneuerbarer Energie
19.02.2016 Auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zum geplanten Windpark im Süden Kiels vom 18./19.02.2016 sehen sich der NABU Kiel und die BUND Kreisgruppe Kiel
veranlasst, eine Richtigstellung vorzunehmen:
In den KN-Berichten vom Donnerstag, 18. Februar und Freitag, 19. Februar 2016 zur Beschlussfassung der Kieler Grünen wird der Eindruck vermittelt, die auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung
(KMV) von Bündnis 90/Die Grünen entwickelte neue Idee, eine Verringerung der Turmhöhe der geplanten Anlagen prüfen zu lassen, wäre auf Betreiben oder Wunsch der Naturschutzverbände veranlasst
oder würde in irgendeiner Weise dem Naturschutz Rechnung tragen. Davon distanzieren sich die Naturschutzverbände!
04.06.2015 NABU und BUND haben sich in gemeinsamen Stellungnahmen deutlich gegen einen Windpark im Süden Kiels ausgesprochen. Die Stadt Kiel plant hier gemeinsam mit der Gemeinde Flintbek, einen interkommunalen Windpark südlich Meimersdorf zu errichten. Förmlich eingeklemmt zwischen Siedlungsbereichen, EU-Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitat/Natura-2000 Gebiet) sowie naturschutzfachlich wertvollen Feuchtgebiets- und Extensivflächen der Moorseeniederung, des Kleinflintbeker Moores und des Eidertals, soll eine Sondernutzungszone „Windenergie“ mitten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtet werden. Dabei werden vom LLUR ausdrücklich empfohlene oder sogar per Erlass vorgeschriebene Mindestabstände nicht eingehalten. Da die LSG-Verordnung noch dazu die Errichtung von Windenergieanlagen ausdrücklich verbietet, plant die Stadt Kiel nun, den Landschaftsschutz für das betroffene Gebiet wieder aufzuheben. Und das, obwohl sie selbst dessen überaus hohen Wert herausstellt, den das Gebiet hinsichtlich Naturhaushalt, Ökologie, Landschaftsbild und Kulturhistorie sowie als wichtiges Kieler Naherholungsgebiet hat.