Windpark Kiel-Meimersdorf / Flintbek"


NABU Kiel und BUND KG Kiel kritisieren Beschluss des Grünen Kreisverbandes Kiel zum weiteren Planungsverfahren "Windpark Kiel-Meimersdorf/ Flintbek"

Knick (Bsp.)   (c)  A.Schneider-Bujack
Knick (Bsp.) (c) A.Schneider-Bujack

19.02.2016  Auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zum geplanten Windpark im Süden Kiels vom 18./19.02.2016 sehen sich der NABU Kiel und die BUND Kreisgruppe Kiel veranlasst, eine Richtigstellung vorzunehmen:

In den KN-Berichten vom Donnerstag, 18. Februar und Freitag, 19. Februar 2016 zur Beschlussfassung der Kieler Grünen wird der Eindruck vermittelt, die auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung (KMV) von Bündnis 90/Die Grünen entwickelte neue Idee, eine Verringerung der Turmhöhe der geplanten Anlagen prüfen zu lassen, wäre auf Betreiben oder Wunsch der Naturschutzverbände veranlasst oder würde in irgendeiner Weise dem Naturschutz Rechnung tragen. Davon distanzieren sich die Naturschutzverbände!

Die im Beschluss genannte ökologische oder landschaftspflegerische Veranlassung ist nicht gegeben. Eine solche alternative Anlagenhöhe ist von den im Verfahren beteiligten Naturschutz­verbänden bei unterschiedlichsten Gelegenheiten immer als natur- und artenschutzfachlich nicht zielführend und damit als klar abzulehnende Maßnahme beurteilt worden. Einzig sinnvoll wäre nach wie vor die Nichtrealisierung des Vorhabens an dieser für Windkraft ungeeigneten Stelle. Dies wurde von den Naturschutzverbänden stets unmissverständlich kommuniziert, zuletzt noch wenige Tage vor besagter KMV. Die jetzt zur „Prüfung“ avisierte Höhenreduzierung bringt keinerlei signifikante Veränderung im Hinblick auf die umfangreichen kritischen Aussagen in den Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu den zu erwartenden Konflikten. Und dies gilt bereits seit der Regionalplanung aus dem Jahr 2012, als ohnehin noch von 150‑m Maximalhöhe ausgegangen worden war.

Wenn der Kieler Kreisverband von B90/Die Grünen nun versucht, einen solchen ökologischen Zusammenhang zu seinem aktuellen Beschluss herzustellen, ihn gar als ein Entgegenkommen darzustellen, so müssen wir hier unmissverständlich widersprechen: Mit der 150-m-Variante soll augenscheinlich der Versuch unternommen werden, die von der Partei zur Prüfung vorgeschlagenen Maßnahmen mit Naturschutzaspekten zu begründen, die faktisch so nicht gegeben sind.

Inhaltlich ist der Beschluss darüber hinaus gekennzeichnet von falschen Darstellungen zur Netzeinspeisung und Fehlinformationen zu Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Planungsrecht. Da der Grünen-Kreisverband sich einer offen geführten Fachdiskussion mit Experten, auch auf Nachfrage hin, nicht stellen wollte, ist das Ergebnis dieses Beschlusses aus Naturschutzsicht jetzt bedauerlicherweise als Nullnummer zu bewerten. Der vorliegende, Beschluss der Kieler Kreisgrünen offenbart mit seinen weitestgehend wirkungslosen Forderungen mangelnden fachlichen Unterbau: Hier werden Aussagen und Prüfversprechen zu planungsrechtlichen Aspekten getätigt, die gar nicht mehr der politischen Kontrolle der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Details der Eingriffs- und Ausgleichsplanung und des Immissionsschutzrechtes unterliegen der aktuellen Gesetzgebung, den Landeserlassen und den weiteren Vorgaben und der Überwachung durch die jeweiligen Fachbehörden. Damit wird jedoch der Eindruck erweckt, der Grünen-Kreisverband könne über seine Ratsfraktion auf diese Planungsaspekte in irgendeiner Weise im Verfahren Einfluss nehmen. Dies ist nicht der Fall! Wie viel Knicklänge letztlich in Anspruch genommen werden wird, wie viel Fläche versiegelt wird und wie die artenschutzrechtlichen Abschaltzeiten der Anlagen geregelt sein werden, all dieses entzieht sich gänzlich der Einflussnahme durch die örtliche Politik. Die Prüfversprechen jedenfalls, die B90/Die Grünen in ihrem Beschluss abgeben, sind damit letztlich inhaltsleer und wirkungslos.

Anstatt dem Projekt aufgrund der hinlänglich bekannten zu erwartenden gravierenden Auswirkungen auf den Landschafts-, Natur-, Umwelt- und Artenschutz nun endlich eine klare und endgültige Absage zu erteilen, versucht man hier weiterhin mit vermeintlichen ökologischen Verbesserungsversprechen daran festzuhalten.

 

Die im Verfahren beteiligten Naturschutzverbände NABU und BUND appellieren noch einmal nachdrücklich an die politisch Verantwortlichen, vor allem jetzt, da sich innerhalb der Ratskooperation – endlich und vernünftigerweise – andere Mehrheiten zu dem Vorhaben abzeichnen, das Projekt eher heute als morgen ad acta zu legen. Die Naturschutzverbände werden das Verfahren weiterhin und unter Prüfung aller rechtlichen Aspekte kritisch begleiten.


Die gemeinsame Stellungnahme von NABU Kiel und BUND KG Kiel können Sie hier herunterladen:

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Pressemitteilung NABU Kiel und BUND KG Kiel 19.02.2016
Richtigstellung zur Beschlussfassung des Grünen Kreisverbandes Kiel zum Planungsverfahren "Windpark Kiel-Meimersdorf /Flintbek"
PM_NABU_BUND_160219.pdf
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Kein Windpark in geschütztem Landschaftsraum!

Gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND gegen einen Windpark Meimersdorf

Schreiadler vor Windräder
(c) NABU / Thomas Krumenacker

04.06.2015  NABU und BUND haben sich in gemeinsamen Stellungnahmen deutlich gegen einen Windpark im Süden Kiels ausgesprochen. Die Stadt Kiel plant hier gemeinsam mit der Gemeinde Flintbek, einen interkommunalen Windpark südlich Meimersdorf zu errichten. Förmlich eingeklemmt zwischen Siedlungsbereichen, EU-Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitat/ Natura-2000 Gebiet) sowie naturschutzfachlich wertvollen Feuchtgebiets- und Extensivflächen der Moorseeniederung, des Kleinflintbeker Moores und des Eidertals, soll eine Sondernutzungszone „Windenergie“ mitten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtet werden. Dabei werden vom LLUR ausdrücklich empfohlene oder sogar per Erlass vorgeschriebene Mindestabstände nicht eingehalten. Da die LSG-Verordnung noch dazu die Errichtung von Windenergieanlagen ausdrücklich verbietet, plant die Stadt Kiel nun, den Landschaftsschutz für das betroffene Gebiet wieder aufzuheben. Und das, obwohl sie selbst dessen überaus hohen Wert herausstellt, den das Gebiet hinsichtlich Naturhaushalt, Ökologie, Landschaftsbild und Kulturhistorie sowie als wichtiges Kieler Naherholungsgebiet hat.


„Die unbestritten hohe Schutzwürdigkeit dieses Gebietes lässt sich ja nun nicht einfach dadurch auflösen und in Abrede stellen, dass man ihm einfach mir nichts, dir nichts den rechtlichen Schutzstatus wieder aberkennt“, so die NABU-Experten.
Bereits im Raumordnungsverfahren von 2012, das erst im Januar vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht gekippt worden war, hatten NABU und BUND die geplante Ausweisung dieser Flächen als Windenergie-Eignungsgebiet durch die Landesplanungsbehörde scharf verurteilt, weil die Ausweisung eindeutig nicht rechtskonform war.


„Wir verstehen durchaus die Motivation der Stadt Kiel, hier mit einer solchen Planung demonstrieren zu wollen, als Kommune auch etwas für Klimaschutz und regenerative Energieerzeugung zu tun – nur, ihr fehlen für eine Windenergienutzung einfach die geeigneten Flächen.“ Ein solches Vorhaben wäre nach Einschätzung der Naturschutzverbände nur mit schwerwiegenden Eingriffen zu erkaufen. Am geplanten Standort würde ein Windpark und dessen verkehrstechnische Erschließung in großem Umfang mit einer ganzen Reihe anderer Schutzgüter - buchstäblich - kollidieren. Konflikte beim Natur- und Artenschutz, aber auch erhebliche immissionsschutzrechtliche Konflikte mit Anwohnern und Erholungssuchenden sind hier vorprogrammiert, wie die von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten bereits mehr als deutlich belegen.


NABU und BUND fordern nun eine schnellstmögliche Abkehr von der unhaltbaren und in jeder Hinsicht Umfeld-unverträglichen Planung, die noch dazu jeglichen raumordnerischen Vorgaben des Landes zuwiderläuft.

Unsere ausführlichen Stellungnahmen können unter den folgenden Links eingesehen werden:

Download
Stellungnahme NABU - LSG Windpark Meimersdorf - 19052015
Stellungnahme LSG_NABU_150519.pdf
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Stellungnahme NABU und BUND - B-Plan991 - 04062015
StellungnahmeB-Plan991_Fassung150604.pdf
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Stellungnahme BUND und NABU - Änderung F-Plan - 26052015
WindparkF-plan_web.pdf
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Weiterführende, allgemeine Informationen vom NABU zum Konfliktthema <Windenergie und Natur> finden Sie hier:

Naturverträglicher Ausbau der Windenergie


Download des NABU Faltblatt zum Thema "Windenergie - Zukunft erneuerbarer Energie



Kein Windpark in geschütztem Landschaftsraum!

Gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND gegen einen Windpark Meimersdorf

Knick (Bsp.)  (c)  A.Schneider-Bujack
Knick (Bsp.) (c) A.Schneider-Bujack

19.02.2016  Auf Grund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zum geplanten Windpark im Süden Kiels vom 18./19.02.2016 sehen sich der NABU Kiel und die BUND Kreisgruppe Kiel veranlasst, eine Richtigstellung vorzunehmen:

In den KN-Berichten vom Donnerstag, 18. Februar und Freitag, 19. Februar 2016 zur Beschlussfassung der Kieler Grünen wird der Eindruck vermittelt, die auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung (KMV) von Bündnis 90/Die Grünen entwickelte neue Idee, eine Verringerung der Turmhöhe der geplanten Anlagen prüfen zu lassen, wäre auf Betreiben oder Wunsch der Naturschutzverbände veranlasst oder würde in irgendeiner Weise dem Naturschutz Rechnung tragen. Davon distanzieren sich die Naturschutzverbände!

 

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Schreiadler vor Windräder
(c) NABU / Thomas Krumenacker

04.06.2015  NABU und BUND haben sich in gemeinsamen Stellungnahmen deutlich gegen einen Windpark im Süden Kiels ausgesprochen. Die Stadt Kiel plant hier gemeinsam mit der Gemeinde Flintbek, einen interkommunalen Windpark südlich Meimersdorf zu errichten. Förmlich eingeklemmt zwischen Siedlungsbereichen, EU-Schutzgebieten (Flora-Fauna-Habitat/Natura-2000 Gebiet) sowie naturschutzfachlich wertvollen Feuchtgebiets- und Extensivflächen der Moorseeniederung, des Kleinflintbeker Moores und des Eidertals, soll eine Sondernutzungszone „Windenergie“ mitten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) errichtet werden. Dabei werden vom LLUR ausdrücklich empfohlene oder sogar per Erlass vorgeschriebene Mindestabstände nicht eingehalten. Da die LSG-Verordnung noch dazu die Errichtung von Windenergieanlagen ausdrücklich verbietet, plant die Stadt Kiel nun, den Landschaftsschutz für das betroffene Gebiet wieder aufzuheben. Und das, obwohl sie selbst dessen überaus hohen Wert herausstellt, den das Gebiet hinsichtlich Naturhaushalt, Ökologie, Landschaftsbild und Kulturhistorie sowie als wichtiges Kieler Naherholungsgebiet hat.

 

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