Die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm von 2002 dient zur Vermeidung von lärmbedingten Gesundheitsschäden und ist für die Vertragsstaaten rechtsverbindlich. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll
seitdem der Lärm überall dort reduziert werden, wo Gesundheitsschäden einschließlich Belästigung nicht auszuschließen sind. Dazu ist nach vorgegebenen Kriterien ein Lärmaktionsplan zu erstellen,
der alle 5 Jahre zu überarbeiten ist.
Mit dem aktuell vorgelegten Lärmaktionsplan hat die Stadt Kiel nach Ansicht des NABU Kiel nicht die EU-Vorgaben umgesetzt. Davon mal abgesehen, dass der Lärmaktionsplan ganze 3 Jahre zu spät
kommt, ist er eine wenig ambitioniert Kopie des letzten Lärmaktionsplans von 2013.
Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:
Lesen Sie bitte hierzu auch unsere Stellungnahme zum Lärmaktionsplan:
Der NABU Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ortsgruppe Kiel, bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und nimmt zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Kiel wie folgt Stellung:
Lesen Sie bitte hierzu auch unsere
Pressemitteilung zum
Stadtentwiklungskonzept :
Wik als Stadtviertel mit bundesweiter Vorreiterrolle für Klimaschutz und
Lebensqualitätentwickeln
Seit rund acht Jahren fordert der NABU Kiel den Kieler Stadtwald vollständig als Naturwald auszuweisen. In dieser Zeit wurden unzählige Gespräche mit den Parteien geführt. Die Argumente für die Ausweisung als Naturwald liegen auf der Hand. Die Stadt spart die hohen Kosten der forstlichen Nutzung, die die Einnahmen überschreiten, der Wald wird zur CO2-Senke und trägt so zum Klimaschutz bei und es wäre die Chance dem Artensterben in Kiel was entgegenzusetzen. Außerdem würde der Wald auch als Naherholungsgebiet dadurch stark aufgewertet werden, denn eine Nutzung für die Kieler Bevölkerung und für Waldkindergärten wäre nach wie vor möglich. Als Naturwald wäre der Schutzstatus langfristig gesichert.
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Dem NABU Kiel sind die massiven Eingriffe durch Höffner in den Flächen, die im Prüner Schlag naturschutzrechtlich gesichert sind, unbegreiflich. Die Stadt muss die Schäden durch ein unabhängiges Gutachterbüro prüfen und die Tat strafrechtlich verfolgen lassen.
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Der NABU Kiel begrüßt, dass die Stadt im Fall der Höffner-Baustelle nun endlich Strafanzeige stellen will. Der NABU Kiel hat bereits selbst wegen der massiven Eingriffe auf dem Prüner Schlag-Gelände am 27.01.21 bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige erstattet. Es liegen nach Ansicht des NABU Kiel mehrfache Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vor.
Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung und unsere Strafanzeige:
Im Düsternbrooker Gehölz wurden unterhalb des ehemaligen Standortes des Marientempels im Januar Bäume gerodet. Die gesunden Buchen mussten dem „schönen Ausblick“ weichen. Für den NABU Kiel steht fest: Arten- und Klimaschutz sind wesentlich wichtiger als eine Aussicht. Bäume nur für den Ausblick auf die Förde zu roden ist in Zeiten des Klimawandels und des massiven Artensterbens nicht mehr akzeptabel. Spätestens seit dem Ausruf des Klimanotstandes müssten solche Maßnahmen in Kiel der Vergangenheit angehören.
Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:
Die Stadt Kiel erarbeitet zur Zeit das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Wik. „Kiel hat damit die Chance aus der Wik ein Stadtviertel zu entwickeln, das bundesweit eine
Vorreiterrolle im Klimaschutz und bei der Lebensqualität einnimmt“, so Hartmut Rudolphi vom NABU Kiel.
Lesen sie mehr in dem nachfolgenden PDF-Dokument:
26.01.2020 | Der NABU Schleswig-Holstein bedankt sich bei dem Stadtplanungsamt Kiel für die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren zur Grünen Wik sowie zum STEK Wik. Der NABU, vertreten durch den NABU Kiel, begrüßt ausdrücklich das Verfahren und nimmt zu dem o.a. Vorhaben wie in dem nachfolgenden PDF-Dokument ausgeführt Stellung:
Fotos: NABU/Hartmut Rudolphi
NABU Kiel erstattet Strafanzeige bei der Polizei wegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Auslöser sind die massiven Einschlag- und Entastungsmaßnahmen sowie tiefgreifende
Kronenrückschnitte auf dem Gutspark-Gelände des Hof-Hammer. Im Zuge der Planung von Wohnhäusern wurde für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt. Im B-Plan wurde genau festgelegt, welche Bäume
gerodet werden dürfen und welche Bäume erhalten sowie wo Nachpflanzungen gemacht werden müssen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für Fledermäuse. Einerseits wurden Fledermausquartiere dort
festgestellt, andererseits befinden sich auf dem Gelände wichtige Flugstraßen, die die Fledermäuse zwischen ihren Quartieren im Siedlungsbereich und der Eider als essenzielles Jagdgebiet nutzen.
Der Fledermausbestand muss nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt werden.
Der massive Eingriff durfte nach den Vorgaben des B-Plans nicht durchgeführt werden. Durch den Habitatverlust ist das Fledermausvorkommen auf dem Gelände nun gefährdet. Wie mit dem Fall weiter
verfahren wird, werden nun die Naturschutzbehörden und die Staatsanwaltschaft aktiv werden.
Das Land Schleswig-Holstein stellt die Landschaftsrahmenpläne aufgrund neuer Entwicklungen neu auf. Die Landschaftsrahmenpläne enthalten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, Planungsraum II, indem auch Kiel sowie die umliegenden Kreise behandelt werden, hat der NABU Kiel eine Stellungnahme geschrieben. Dabei wird betont, wie
wichtig die Ausweisung neuer großräumiger Schutzgebiete sowie die Ausweitung des Biotopverbundsystems ist. Artenschutz, Klimaschutz sowie der Schutz von Gewässern und damit des Wassers sind
Aufgaben, für die auch Kiel in der Verantwortung steht. Während aber in den letzten Jahren massiv gebaut wurde sowie der Autoverkehr stieg, und damit die Landschaftszerschneidung und Versiegelung
voranschritt, wurde das letzte Naturschutzgebiet 2007 ausgewiesen. Außerdem wurden Geiete, die mal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollten, wieder aus der Flächenkulisse
herausgenommen. Dieser Schritt Rückwärts ist nicht zu akzeptieren. Die Stadt kann das Artensterben, wie das der Wildbienen, nicht einfach ignorieren.
Der NABU Kiel schlägt in seiner Stellungnahme daher 11 Gebiete vor, die als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden sollen, 3 NSG-Erweiterungen, 7 Naturwaldflächen und 7 Hauptverbundachsen des
Biotopverbundsystems vor. Nur mit einem großflächigen Schutz ist das Artensterben zu stoppen. Und davon profitiert auch der Klimaschutz sowie der Schutz unseres Wassers. Außerdem sorgt die grüne
Lunge auch für saubere Luft.
Die Stadt Kiel plant den Ausbau des Solldieksbachs im Kieler Süden. Hintergrund ist der geplante Bau der neuen Stadtteile bei Meimersdorf mit einer Größe von über 45 ha. Der Solldieksbach in seiner bestehenden Form würde als Vorfluter nicht mehr ausreichen. Durch die große Versiegelung von Flächen fällt bei Regen eine sehr große Menge Wasser an, die über ein Vorfluter weggeführt werden muss, ansonsten käme es in dem neu geplanten Stadtteilen zu Überflutungen.
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